Beiträge und Gebühren des Segelvereins Speichersee Emsland

Beitrags- und Gebührenordnung des SvSE (Stand: 07.02.2019)

In dieser Ergänzung zur Satzung werden Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Nutzungsgebühren für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder, sowie Aufwandsentschädigungen zusammengefasst. Die Höhe der Beiträge und Gebühren sowie Ort und Zeitpunkt der Zahlung werden grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand kann jedoch in einem angemessenen Rahmen davon abweichen. Der Handlungsspielraum des Vorstands, sowie die zugehörigen aktuellen Festlegungen sind in den einzelnen Kapiteln dieser Ordnung aufgeführt. Die gemäß Satzung ebenfalls möglichen Abweichungen in begründeten Einzelfällen werden in den Sitzungsprotokollen des Vorstands festgehalten.

I. Beiträge

  1. Aufnahmegebühren
    Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche von 7 bis zu 18 Jahren, sowie auf Antrag für Erwachsene bis zu 30 Jahren mit geringem Einkommen € 35,00
    Aufnahmegebühr für Erwachsene € 150,00
    Aufnahmegebühr für Familien (Eltern mit ihren Kindern/Jugendlichen) € 175,00

In begründeten Fällen (z.B. bei Wiederaufnahme der Mitgliedschaft) kann der Vorstand die Aufnahme-gebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen.
Der Vorstand kann auch über den Zeitpunkt der Zahlungen entscheiden. Derzeit gilt:
• Für Kinder und Jugendliche ist die Aufnahmegebühr direkt bei Eintritt in den Verein zu leisten.
• Für Erwachsene und Familien werden Aufnahmegebühren derzeit je zur Hälfte im 2. und 3. Jahr der Mitgliedschaft erhoben.

2. Mitgliedsbeiträge

Pro Jahr
Jahresbeitrag für Kinder von 7 bis zu 13 Jahren 19,00 €
Jahresbeitrag für Jugendliche von 14 bis zu 15 Jahren 35,00 €
Jahresbeitrag für Jugendliche von 16 bis zu 18 Jahren, 110,00 €
sowie auf Antrag für Erwachsene bis zu 30 Jahren mit geringem 110,00 €
Jahresbeitrag für Erwachsene 205,00 €
Jahresbeitrag für Senioren (s.u.) 50,00 €
Jahresbeitrag Familien (2 Personen) 280,00 €

zuzüglich für jedes Kind bis zu 18 Jahren in Familienmitgliedschaft € 10,00
zuzüglich für jedes volljährige Kind in Familienmitgliedschaft
(auf Antrag für Erwachsene bis zu 30 Jahren mit geringem Einkommen) € 25,00


Eine Seniorenmitgliedschaft (ggf. als auch als Familienmitgliedschaft) können Mitglieder ab dem vollendeten 67. Lebensjahr beantragen, wenn sie nicht mehr selbst aktiv segeln, dem Verein aber als Mitglieder noch verbunden bleiben möchten. Sie können keine Liegeplätze anmieten und auch nicht die Vereinsboote nutzen.
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr werden die Beiträge für jeden angefangenen Monat anteilig berechnet.

3. Spartenbeiträge

Um besondere Interessen, wie z.B. die Nutzung der vereinseigenen Boote zu wahren, können sich Vereinsmitglieder in Sparten organisieren. Die Höhe der Spartenbeiträge legt der Vorstand fest. Derzeit gibt es folgende Sparten:

Sparte Jugendbootnutzung
Für die Nutzung der vereinseigenen Jugendboote wird derzeit ein Spartenbeitrag von € 25,00 pro Jahr und Spartenmitglied erhoben. Bei mehr als 2 Kindern einer Familie werden max. € 50,00 pro Jahr und Familie berechnet. Eine Nutzung der Boote außerhalb des beaufsichtigten Trainings ist nur mit Zustimmung des Vorstands erlaubt. Der Beitritt und das Verlassen der Sparte sind jederzeit formlos über eine Meldung beim Trainer, Jugendwart oder Vorstand möglich.

Sparte Vereinsbootnutzung
Für die Nutzung der Vereinsboote außerhalb der Ausbildung zum Sportbootführerschein ist die Zugehörigkeit zur Sparte "Vereinsbootnutzung" erforderlich. Der Spartenbeitrag beträgt derzeit 50 Euro pro Jahr und Spartenmitglied. Bei Familienmitgliedschaften ist dieser Spartenbeitrag für jede Person zu entrichten, die eigenständig Vereinsboote segeln will. Der Beitritt zur Sparte erfolgt schriftlich durch Ausfüllen einer Lastschriftgebühr für den Spartenbeitrag. Ein Verlassen der Sparte erfolgt schriftlich oder per E-Mail bzw. automatisch beim Verlassen des Vereins.

4. Mietgebühren

Um eine Kostendeckung zu erzielen, kann der Vorstand die Mietgebühren von Jahr zu Jahr anpassen. Gebührenerhöhungen von mehr als 15% bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die jährlichen Gebühren für Mitglieder dürfen nicht über den Gebühren von gewerblichen Mietern bzw. Fremdmietern liegen. Liegeplätze am See dürfen nur für Boote vergeben werden, die gemäß Seebenutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung zugelassen sind.
In der Steganlage gibt es Boxen und Schwimmplattformen mit jeweils 2 Liegeplätzen, sowie Schwimmdocks mit einer Hebevorrichtung. Einzelne Liegeplätzen in den Boxen können für Boote mit einer max. Breite von 2,15m und einem max. Gewicht von 500kg angemietet werden. Für größere bzw. schwerere Boote muss die gesamte Box angemietet werden. Jede Box darf bis max. 1000kg belegt werden. Eine Untervermietung von Liegeplätzen ist nicht zulässig.
Der Verein stellt möglichst einen bestimmten Platz zur Verfügung, muss sich aber vorbehalten, bei Bedarf eine Neuzuweisung vorzunehmen. Auch die zeitweilige Verlegung von Fahrzeugen in der Steganlage, auf der Landliegefläche und im Winterlager muss dem Verein bei Bedarf möglich sein.

Landliegeplätze

Liegeplätze auf der Landliegefläche

Für jeden qm benötigter Grundfläche (auf volle qm gerundet) 10,00 €

Liegeplätze in der Steganlage

Pro Jahr
Einzelliegeplatzz (bis 2,15 m Breite) in einer Box € 125,00
Doppelliegeplatz (beide Liegeplätze einer Box) € 200,00
Einzelliegeplatz (bis 2,15m Breite) auf einer Schwimmplattform € 125,00
Doppelliegeplatz (für sperrige Boote) auf einer Schwimmplattform € 200,00
Einzelliegeplatz in einem Schwimmdock (eigene Wartung der Hebeanlage) € 125,00
Einzelliegeplatz in einem Schwimmdock (Anlagenwartung vom Verein) € 200,00

Vermietung von Bootsliegeplätzen an Gäste

Einmalig pro Boot beträgt die Gastliegezeit max. ein ganzes Jahr. Danach beträgt die Gastliegezeit max. 3 Wochen pro Jahr. Regattateilnehmer zahlen für die Dauer der Veranstaltung keine Liegegebühren.

Pro Jahr Woche Tag
für einen Landliegeplatz bis max. 8qm Grundfläche € 188,00 € 30,00 € 5,00
für einen Stegliegeplatz (bis 2,15m Bootsbreite) € 255,00 € 30,00 € € 5,00
für einen Doppelliegeplatz (beide Liegeplätze einer Box) € 330,00 € 40,00 € 6,50

Vermietung von Stellplätzen im Winterlager (Vereinsmitglieder und Gäste)

Pro Jahr
Für Boote bis 6,3m Länge in Ergänzung zu einem Steg-/Landliegeplatz € 140,00
Für Boote über 6,3m Länge in Ergänzung zu einem Steg-/Landliegeplatz € 210,00
Für Boote/Fahrzeuge bis 6,3m Länge ohne Steg-/Landliegeplatz € 210,00
Für Boote/Fahrzeuge über 6,3m Länge ohne Steg-/Landliegeplatz € 280,00

Vermietung von Vereinsbooten

Für das Segeln auf dem Speichersee können auch Nichtmitglieder Boote des Vereins anmieten. Die verwendeten Boote sind speziell dafür haftpflichtversichert. Für selbst verursachte Schäden an den gemieteten Booten haftet der Mieter. Die Mietgebühren legt der Vorstand fest.

Kosten
Buchungspauschale € 10,00
2 Stunden Segeln einer Vereinsjolle € 40,00
Jede weitere, angefangene Stunde € +10,00
10er Karte á 2 Stunden (B.-Pauschale entfällt, Zahlung im Voraus, Verfall der Karten am Jahresende) € 250,00

Segelzeit beginnt ab "Ablegen" und endet mit "Anlegen" an der Steganlage

Zeiten für Vermietung von Vereinsbooten

  • Montags Vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach Absprache
  • Mittwochs Vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach Absprache
  • Freitags Nachmittags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Absprache

Für Vereinsmitglieder, die einen Segelpraxiskurs gebucht haben, sowie für deren Ausbilder, ist im Jahr der Ausbildung die Nutzung der Vereinsboote frei. Auch Mitglieder der Sparte Vereinsbootfahrer (s.o.) zahlen keine Mietgebühren für die Vereinsboote.

Vermietung des Vereinshauses und der Liegenschaften

Die Nutzung des Vereinshauses, der Vereinsliegenschaften und anderem Vereinseigentum ist je nach Bedarf und Zeitpunkt sehr unterschiedlich (z.B. bei der Trainerausbildung des SVN mit oder ohne Bootsnutzung, in oder außerhalb der Heizperiode usw.). Es obliegt dem Vorstand dies jeweils durch entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu regeln. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Haftungsfreistellung zu legen. Die Nutzungsvereinbarung bedarf der Schriftform.

Vermietung eines Spindes im Vereinshaus

In der Südgarage des Vereinshauses befinden sich Spinde, die gegen eine Jahresgebühr von € 30,00 angemietet werden können. Der angemietete Spind muss vom Mieter mit einem Namensschild gekennzeichnet und mit einem Vorhängeschloss gesichert werden.

Vereinsschlüssel (Transponder)

Je Mitgliedschaft kann ein Schlüssel (Transponder) für das Vereinshaus gegen Hinterlegung eines Pfandgeldes in Höhe von € 100,00 beansprucht werden. Auf Antrag können weitere Schlüssel ausgegeben werden. Bei Rückgabe des Schlüssels wird das Pfandgeld in voller Höhe erstattet.

Ausbildungsgebühren

In der vereinseigenen Wassersportschule wird ein umfangreiches Programm an Aus- und Fort-bildungen rund um den Segelsport angeboten. Die Gebühren hierfür legt der Vorstand fest.

Zahlungsverfahren

Einmalzahlungen sind in bar oder per Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) zu entrichten. Für alle regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gilt grundsätzlich das Lastschriftverfahren. Die Mitglieder stellen dem Verein entsprechende Genehmigungen zur Verfügung und informieren den Vorstand bei Änderungen der Bankverbindung. Vereinsmitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,00 pro Jahr. Führen fehlerhafte Angaben der Bankverbindung, zu einer Rücklastschrift, werden die dem Verein belasteten Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet.
Lastschriften erfolgen erstmalig bei Eintritt in den Verein nach Ankündigung und Übermittlung der SEPA-Informationen durch den Schatzmeister. Danach erfolgen Lastschriften jeweils zum 1. April. Die Zahlungen für Mitglieds- und Spartenbeiträge gelten jeweils für das Kalenderjahr. Die Gebühren für Liege- und Stellplätze plätze gelten vom 1. April des aktuellen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Der Mietvertrag für das Winterlager und der Liegeplätze verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr mit der Zahlung/Abbuchung des Mietzinses. Bei Nichtzahlung wird der Vertrag nicht verlängert und der Liegeplatz/Hallenplatz kann anderweitig vergeben werden.

Aufwandsentschädigungen

Im Rahmen der satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke können freiwillige Arbeitseinsätze für den Verein geleistet werden. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Für dieses sogenannte bürgerschaftliche Engagement werden pauschale Aufwandsentschädigungen gezahlt. Diese sind im Rahmen der Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 720 Euro pro Jahr steuerfrei, bei pädagogischen bzw. sportpraktischen Aufgaben (Ausbilder, Trainer) bis 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei Entschädigungszahlungen über 256 Euro pro Jahr muss der Empfänger vorher schriftlich bestätigen, dass er vereinsübergreifend keine Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten oberhalb der gesetzlichen Wertgrenzen erhält. Die von Vereinen ausgezahlten Beträge sind unabhängig von der Höhe und Steuerbefreiung in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Ab Geschäftsjahr 2019 erhalten alle Vereinsmitglieder einschl. Vorstand bei einer Einzelmitgliedschaft für die ersten 5 Stunden Arbeitseinsatz eine Aufwandsentschädigung von € 10,00 pro Stunde und bei einer Familienmitgliedschaft für die ersten 10 Stunden € 10,00 pro Stunde. Vorstände, Fachwarte, Trainer und Ausbilder, die sich schriftlich für ein Ehrenamt gebunden haben (Ehrenamtsvertrag), erhalten für weitere 25 Stunden eine Aufwandsentschädigung von € 6,00 pro Stunde. Für alle weiteren Stunden (ohne Ehrenamtsvertrag ab der 6. Stunde), werden € 3,00 pro Stunde gezahlt.

Aufwandsentschädigungen pro Stunde Vorstand Fachwarte Trainer Ausbilder Sonstige Helfer
Bei Einzelmitgliedschaften für die ersten 5 Std. € 10,00 10,00 € 10,00
Bei Familienmitgliedschaften für die ersten 10 Std. € 10,00 10,00 € 10,00
Für weitere 25 Std. mit Ehrenamtsvertrag € 6,00 € 6,00 € 3,00
Für alle weiteren Stunden bis zum Erreichen der erlaubten Höchstwerte für Ehrenamtspauschalen € 3,00 € 3,00 € 3,00

Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand zu Beginn der Saison in einem Katalog zusammengestellt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zur Gewährleistung des Unfallversicherungsschutzes müssen sich die Teilnehmer vor dem Arbeitseinsatz von den zuständigen Vorstandsmitglieder oder Fachwarten eintragen lassen. Diese erfassen dann auch die geleisteten Stunden und leiten die Aufzeichnungen an den Schatzmeister weiter. Die Aufwandsentschädigung wird zu Beginn der Saison mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet bzw. ausgezahlt.
Für Vorstandsmitglieder, Fachwarte, Trainer mit Fachübungsleiterschein sowie Ausbilder der Wassersportschule können bei Bedarf weitere einzelvertragliche Regelungen im Rahmen regulärer Arbeitsverträge, einschl. Minijobverträgen sowie Honorarverträgen getroffen werden.
Für die Teilnahme an Vorstands-, Präsidiums- und Trainersitzungen werden keine separaten Arbeitseinsatzstunden erfasst.
Für eine Spende von Aufwandsentschädigungen an den Verein ist der SvSE sehr dankbar. Die Spenden werden ausschließlich zur Förderung des Sports genutzt. Für diese sog. Aufwandsspenden stellt der Verein Spendenquittungen aus. Die Beträge werden von den Finanzämtern als Spende zur Anrechnung für die Einkommenssteuer anerkannt.
Bei Auslagen für den SvSE ist unbedingt darauf zu achten, dass hierfür eine Quittung auf den Namen des SvSE ausgestellt wird. Ohne eine solche Quittung gelten Erstattungen von Auslagen als Aufwandsentschädigung und sind in Verbindung mit einer pauschalen Erstattung gesetzlich nicht zusätzlich gestattet.
Kosten für Fahrten im Auftrag des Vereins werden nach Genehmigung durch den Vorstand mit € 0,25 je gefahrenen km erstattet.